♠ Das Völkerrecht

Eine gemeinsame, bindende Rechtsordnung für staatliche Vereinbarungen und Rechtsgeschäfte zu haben ist sinnvoll. Da aber alle Rechtsordnungen der Menschen von den Volksvertreter vereinbart werden, welche der jeweils lokalen Macht dienen, dienen alle Rechtsordnungen natürlich in erster Linie den Interessen der lokalen Mächte.

Das Völkerrecht ist eine überstaatliche Rechtsordnung, durch die die Beziehungen zwischen den Völkerrechtssubjekten (meist Staaten) auf der Grundlage der Gleichrangigkeit geregelt werden.

Der wesentliche Unterschied zwischen dem Völkerrecht und dem innerstaatlichen Recht besteht im Fehlen eines zentralen Gesetzgebungsorgans, einer umfassenden, hierarchisch strukturierten Gerichtsbarkeit und einer allzeit verfügbaren Exekutivgewalt zur gleichförmigen Durchsetzung völkerrechtlicher Grundsätze.

In der heutigen Völkerrechtsordnung, die sich insbesondere in der UN-Charta widerspiegelt, sind dagegen sämtliche Staaten gleichberechtigte Subjekte. Deshalb gilt grundsätzlich das Prinzip „Ein Staat, eine Stimme.“