♠ UN-Klimakonferenz in Polen 2018

Die UN-Klimakonferenz in Kattowitz (Polen) 2018  fand als 24. UN-Klimakonferenz, gleichzeitig als 14. Treffen zum Kyoto-Protokoll sowie als 3. Treffen der Conference of the Parties serving as the meeting of the Parties to the Paris Agreement (CMA)  statt.

Sie war die Folgekonferenz der im November 2017 in Bonn unter Leitung des Inselstaats Fidschi stattgefundenen COP 23 und soll die Umsetzung des in Bonn mit ca. 200 Seiten vereinbarten „Regelbuchs“ zur Umsetzung des auf der COP 21 2015 in Paris verabschiedeten „Weltklimaabkommens“ einleiten.

Die COP 25 wird im Dezember 2019 oder Januar 2020 von Chile ausgerichtet.

Ergebnisse

Am 15. Dezember 2018 spätabends konnte die Konferenz einen Kompromiss als Ergebnis verkünden, dass der Anstieg der Erderwärmung auf zwei Grad begrenzt werden soll, gemessen an vorindustriellen Werten. Als neue “Normen” gelten hierbei zum Beispiel:

  • Ein UN-Komitee soll dokumentieren, wie die einzelnen Länder den von ihnen selbst gesetzten Emissionszielen genügen.
  • Transparenzregeln und Standards zur CO2-Erfassung zur Nachvollzieh- und Vergleichbarkeit der jeweiligen nationalen Anstrengungen zur Zielerreichung. Ärmeren Ländern wird dabei mehr Zeit gewährt zur Schaffung entsprechender technischer Voraussetzungen.
  • Schäden und Verluste durch den Klimawandel (-> “Loss and Damage) werden bei nun regelmäßigen Bestandsaufnahmen zur Umsetzung des Pariser Abkommens erfasst. Dies gilt als Erfolg der besonders bedrohten Inselstaaten, welche für den Umgang mit den entsprechenden Schäden mehr Unterstützung fordern.
  • Die Industriestaaten legen nun alle zwei Jahre einen Bericht über ihre Finanzhilfen für Anpassung und Klimaschutz vor.
  • Ab 2020 sollen die Staaten alle zwei Jahre berichten, welche Maßnahmen sie ergreifen, um ihre Treibhausgasemissionen zu senken.
  • Ab 2023 soll nun alle fünf Jahre bilanziert werden, ob die Anstrengungen der Staaten die Erderwärmung wirksam begrenzen können.
  • Ab 2025 sollen die Industriestaaten und freiwillig die Schwellenländer ihre Finanzhilfen für die Anpassung an den Klimawandel weiter aufstocken; alle Zahlungen und ihre Effekte müssen genau dokumentiert werden.
  • Am internationalen Handel mit CO2-Zertifikaten dürfen nur Länder teilnehmen, die regelkonforme Ziele zur Begrenzung ihrer entsprechenden Emissionen verfolgen.

Die verabschiedeten Regeln sind kein “Muss”, sollen aber durch “Naming and Shaming” (“Nennen und Beschämen”) wirksam werden, indem entsprechende Länder bei Verletzungen öffentlich angeprangert werden.

Ein Konflikt um Berechnungsverfahren beim Emissionsrechtehandel wurde vertagt.