Deutsches Stabilitätsprogramm 2004

Nach den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes – Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken – sind die Euro-Teilnehmerstaaten verpflichtet, dem ECOFIN-Rat jährlich aktualisierte Stabilitätsprogramme vorzulegen.

Die vorliegende Aktualisierung des deutschen Stabilitätsprogramms wurde am 1. Dezember 2004 durch das Kabinett gebilligt. Die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages und des Bundesrates werden unmittelbar unterrichtet.

Das Programm folgt in Format und Inhalt den Richtlinien, wie sie vom ECOFIN-Rat im Oktober 1998 festgelegt und zuletzt durch den Verhaltenskodex zu Form und Inhalt der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme vom 27. Juni 2001 ergänzt wurden. Das aktualisierte Stabilitätsprogramm basiert auf den am 11. November 2004 verfügbaren Daten.