Maßnahmenkatalog der Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes Timelines: Geld-Finanzregulierungen-D, N-Deutschland

Die Bundesregierung will die Rechte der Anleger erweitern und für mehr Transparenz auf dem Aktienmarkt sorgen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesfinanzminister Hans Eichel haben nun einen Maßnahmenkatalog der Bundesregierung zur Stärkung des Anlegerschutzes und des Vertrauens in die Aktienmärkte vorgestellt. Dieser beruht auf einem 10-Punkte-Programm der Bundesregierung zur Verbesserung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes, das im vergangenen Sommer vorgestellt wurde.

Unternehmenskrisen wegen Missmanagement haetten im vergangenen Jahr das Vertrauen der Anleger in die Integrität der Unternehmensführungen und damit zugleich das Vertrauen in den Aktienmarkt tief erschüttert.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sagte am 25.02.2003 in Berlin:

“Diese Ereignisse zeigen, dass wir für mehr Transparenz auf dem Kapitalmarkt, aber auch in der Unternehmensberichterstattung sorgen müssen. Mehr Transparenz ist unerlässlich, damit die Anleger wieder Vertrauen in die Aktienmärkte entwickeln. Dies ist nicht zuletzt deshalb von großer Bedeutung, weil Aktien und Wertpapiere zunehmend Bedeutung für die Altersvorsorge der Menschen gewinnen. Deshalb wird die Bundesregierung auf Transparenz und Selbstregulierung hinwirken, die Kontrolle von Unternehmen verbessern, wo dies notwendig ist, und eine Kultur persönlicher Verantwortung derer fördern, die in börsennotierten Gesellschaften unternehmerische Verantwortung tragen. Dazu gehört auch der angemessene Ausbau der Klagemöglichkeiten geschädigter Anleger”.

Bundesminister Eichel fügte hinzu:

“Jetzt gilt es, die Leistungsfähigkeit unseres Finanzmarktes nachhaltig zu stärken. Diese hängt maßgeblich vom Vertrauen der privaten und institutionellen Anleger in die Integrität, Stabilität und Transparenz des Marktes ab. Zur Stabilisierung der Erwartungen von Anlegern und Investoren brauchen wir geeignete Rahmenbedingungen und das Selbstregulierungspotential der Wirtschaft. Bereits das vierte Finanzmarktfördergesetz hat die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland wesentlich gestärkt. Zentraler Ansatz der heute vorgestellten Maßnahmen ist der Schutz der Anleger vor Manipulationen der Märkte und falschen Informationen über die Kapitalmarktprodukte.”

Der “Maßnahmenkatalog der Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes” sieht im Wesentlichen vor:

1. Persönliche Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gegenüber der Gesellschaft: Verbesserung des Klagerechts der Aktionäre.

2. Einführung der persönlichen Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratmitgliedern gegenüber Anlegern für vorsätzliche oder grobfahrlässige Falschinformationen des Kapitalmarktes; Verbesserung der kollektiven Durchsetzung von Ansprüchen der Anleger

3. Weiterentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex, insbesondere zur Transparenz von aktienbasierten oder anreizorientierten Vergütungen (“Aktienoptionen”) der Vorstände

4. Fortentwicklung der Bilanzregeln und Anpassung an internationale Rechnungslegungsgrundsätze

5. Stärkung der Rolle des Abschlussprüfers

6. Überwachung der Rechtmäßigkeit konkreter Unternehmensabschlüsse durch eine unabhängige Stelle (“Enforcement”)

7. Fortführung der Börsenreform und Weiterentwicklung des Aufsichtsrechts

8. Verbesserung des Anlegerschutzes im Bereich des sog. “Grauen Kapitalmarkts”

9. Sicherstellung der Verlässlichkeit von Unternehmensbewertungen durch Finanzanalysten und Rating-Agenturen

10. Verschärfung der Strafvorschriften für Delikte im Kapitalmarktbereich

 

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 25.02.2003, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.