Treuhandanstalt privatisiert die DDR Timelines: Globale Ereignisse, W-Privatisierung

Im Rahmen der Wende und friedlichen Revolution in der DDR stellte sich für die neuen Verantwortlichen die Frage, wie mit den Volkseigenen Betrieben (VEB) verfahren werden sollte. Neben der Möglichkeit, sie in eine im Westen übliche Unternehmens-Rechtsform zu überführen, wurde auch die Gründung einer Dachgesellschaft – gleichsam einer „Staats-Holding“ – für das gesamte volkseigene Vermögen der DDR diskutiert.

Am 12. Februar 1990 legte die Oppositionsgruppe Demokratie Jetzt (DJ) eine Vorlage für die Sitzung des Runden Tisches mit dem „Vorschlag zur umgehenden Bildung einer ‚Treuhandgesellschaft‘ (Holding) zur Wahrung der Anteilsrechte der Bürger mit DDR-Staatsbürgerschaft am Volkseigentum der DDR“ vor. Erarbeitet worden war diese Vorlage von einer Gruppe mit dem Namen Freies Forschungskollegium Selbstorganisation für Wissenskatalyse an Knotenpunkten um den Theologen Wolfgang Ullmann, den Ingenieur Matthias Artzt und den Physiker Gerd Gebhardt. Der Entwurf sah ein System von an die DDR-Bürger auszugebenden Anteilsscheinen vor (vgl. Coupon-Privatisierung); dies wurde im Staatsvertrag zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion nur noch als Kann-Bestimmung aufgeführt und letztlich nicht umgesetzt.

Am 1. März 1990 beschloss der Ministerrat der DDR (Modrow-Regierung) die Gründung der „Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums“. Sie sollte das Volkseigentum wahren und im Interesse der Allgemeinheit verwalten. Die Haupttätigkeit dieser ersten „Treuhand“ bestand in der Entflechtung von Kombinaten und der Umwandlung der Nachfolgeunternehmen in Kapitalgesellschaften. Ihr erster Präsident war kurzzeitig der frühere stellvertretende Ministerpräsident in der Modrow-Regierung Peter Moreth (LDPD).

Die Arbeit der Treuhandanstalt über die Wiedervereinigung hinaus basierte auf dem noch von der Volkskammer der DDR am 17. Juni 1990 beschlossenen Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) in Verbindung mit dem Einigungsvertrag und dem Staatsvertrag vom 18. Mai 1990. Am 1. Juli 1990 waren der Treuhand etwa 8500 Betriebe unterstellt, in denen mehr als vier Millionen Menschen arbeiteten. Mit der Wiedervereinigung wurde sie eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums.

 Zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 war die Personal- und Sachmittelausstattung der THA so unzureichend, dass die Behörde nur eingeschränkt arbeitsfähig war. Die Bundesregierung entschied, dass die Führungsspitze im Juli 1990 mit marktwirtschaftlich erfahrenen (westdeutschen) Persönlichkeiten besetzt wurde. Detlev Karsten Rohwedder, bis dahin Vorstandsvorsitzender der Hoesch AG, wurde Vorsitzender des Verwaltungsrates. Präsident wurde Reiner Maria Gohlke, vorher Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bundesbahn. Gohlke trat aber nach wenigen Monaten im Kompetenzstreit mit dem Verwaltungsrat zurück, so dass Rohwedder das Amt des Präsidenten der THA übernahm. Verwaltungsratsvorsitzender wurde darauf der bisherige Vorstandsvorsitzende der Kaufhof-AG, Jens Odewald.
Nachdem der Treuhandchef Rohwedder am 1. April 1991 von RAF-Terroristen ermordet worden war, wurde die CDU-Politikerin Birgit Breuel am 13. April 1991 vom Verwaltungsrat zur neuen Präsidentin der Treuhandanstalt gewählt. Für die Treuhandanstalt waren diverse Manager und Politiker als Berater tätig, unter anderem Klaus von Dohnanyi und Klaus Schucht.