UN Resolution 2009 (2011)

Der Sicherheitsrat,

Eingedenk seiner Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und Sicherheit im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen, Gemäß Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen handeln und Maßnahmen Nach Artikel 41 ergreift,

  1. Nimmt Kenntnis von den Entwicklungen in Libyen, begrüßt die verbesserte Situation dort, und freut sich auf die Stabilität in Libyen;
  2. Freut sich auf die Einrichtung einer inklusiven, repräsentativen Übergangsregierung Libyens und betont, dass die Übergangsregierung Libyens in Übergangsphase durch das Engagement für Demokratie, verantwortungsvolle Staatsführung, Recht und Achtung der Menschenrechte geprägt sein muß;
  3. Betont, wie wichtig es ist, die gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilhabe zu fördern, Frauen und Minderheiten-Gemeinschaften an den Diskussionen im Zusammenhang mit den politischen Prozess in der Postkonfliktphase zu beteiligen;
  4. Begrüßt die Erklärungen des nationalen Übergangsrates, in denen er für Einheit, nationale Aussöhnung und Gerechtigkeit, und seine Forderung nach für Libyern aller Glaubensrichtungen Repressalien, einschließlich willkürlicher Inhaftierungen, zu unterlassen;
  5. legt dem nationalen Übergangsrat nahe, seine Pläne zu: (a) Libyens Bevölkerung zu schützen, Regierungsdienste wiederherzustellen und Libyens Mittel offen und transparent zuzuteilen ;