Treuhandanstalt privatisiert die DDR Timelines: Globale Ereignisse, W-Privatisierung
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Im Rahmen der Wende und friedlichen Revolution in der DDR stellte sich für die neuen Verantwortlichen die Frage, wie mit den Volkseigenen Betrieben (VEB) verfahren werden sollte. Neben der Möglichkeit, sie in eine im Westen übliche Unternehmens-Rechtsform zu überführen, wurde auch die Gründung einer Dachgesellschaft – gleichsam einer „Staats-Holding“ – für das gesamte volkseigene Vermögen der DDR diskutiert.
Am 12. Februar 1990 legte die Oppositionsgruppe Demokratie Jetzt (DJ) eine Vorlage für die Sitzung des Runden Tisches mit dem „Vorschlag zur umgehenden Bildung einer ‚Treuhandgesellschaft‘ (Holding) zur Wahrung der Anteilsrechte der Bürger mit DDR-Staatsbürgerschaft am Volkseigentum der DDR“ vor. Erarbeitet worden war diese Vorlage von einer Gruppe mit dem Namen Freies Forschungskollegium Selbstorganisation für Wissenskatalyse an Knotenpunkten um den Theologen Wolfgang Ullmann, den Ingenieur Matthias Artzt und den Physiker Gerd Gebhardt. Der Entwurf sah ein System von an die DDR-Bürger auszugebenden Anteilsscheinen vor (vgl. Coupon-Privatisierung); dies wurde im Staatsvertrag zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion nur noch als Kann-Bestimmung aufgeführt und letztlich nicht umgesetzt.
Am 1. März 1990 beschloss der Ministerrat der DDR (Modrow-Regierung) die Gründung der „Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums“. Sie sollte das Volkseigentum wahren und im Interesse der Allgemeinheit verwalten. Die Haupttätigkeit dieser ersten „Treuhand“ bestand in der Entflechtung von Kombinaten und der Umwandlung der Nachfolgeunternehmen in Kapitalgesellschaften. Ihr erster Präsident war kurzzeitig der frühere stellvertretende Ministerpräsident in der Modrow-Regierung Peter Moreth (LDPD).
Die Arbeit der Treuhandanstalt über die Wiedervereinigung hinaus basierte auf dem noch von der Volkskammer der DDR am 17. Juni 1990 beschlossenen Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) in Verbindung mit dem Einigungsvertrag und dem Staatsvertrag vom 18. Mai 1990. Am 1. Juli 1990 waren der Treuhand etwa 8500 Betriebe unterstellt, in denen mehr als vier Millionen Menschen arbeiteten. Mit der Wiedervereinigung wurde sie eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums.