♠ Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Japan

Am 29.01.2019 reichten Marianne Grimmenstein sowie 9393 weitere Bürger*innen der Bundesrepublik Deutschland ihre Klage gegen JEFTA bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

Die Klage beanstandet, dass in diesem Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland in vielen Hinsichten verletzt wird.

Zum Beispiel werden in diesem Abkommen Ausschüsse, die nicht demokratisch legitimiert sind, ermächtigt, Entscheidungen zu treffen, ja sogar die Vertragsinhalte nachträglich zu ändern, ohne dass diese Entscheidungen später durch Parlamentsentscheidungen bestätigt werden müssen. Das bedeutet eine Aushöhlung der Demokratie.
Das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft beruht darauf, dass in den demokratisch gewählten Parlamenten Regelungen zu Gesetzen gemacht werden, die einen Interessenausgleich zwischen den Kapitalinteressen und den Interessen der sonstigen Bevölkerung ermöglichen. Wenn, wie in diesen modernen Handelsabkommen vereinbart, Ausschüsse gebildet werden, die von Kapitalinteressen dominiert und ohne parlamentarische Kontrolle agieren, wird das zur weiteren Bevorzugung der Kapitalinteressen führen, die soziale Marktwirtschaft und den gesellschaftlichen Frieden zerstören.
Weiterhin werden auf diese Weise Verbraucher-, Umweltschutz- und Arbeitnehmer*innen- Interessen vernachlässigt.